Triemli – Die Fakten hinter den Schlagzeilen

Bei der gegenwärtigen Berichterstattung zum Stadtspital Triemli geht gerne vergessen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Planung des neuen Bettenhauses gänzlich andere waren. Noch in der Abstimmung 2007 (lange bevor die heute zuständigen Stadträte im Amt waren) ging man davon aus, dass der Kanton gemäss der damals geltenden Staatsbeitragsverordnung 51 Prozent der Erstellungskosten übernehmen würde. Das bedeutet, dass die Stadt und das Spital auch lediglich mit den Kapitalfolgekosten ihres Anteils zu rechnen hatten.

Mit der Einführung der Fallpauschalen 2012 änderte sich auch die Finanzierung der Infrastruktur. Anstatt die laufenden Planungen gemäss bisherigem Recht weiterzuführen, hiess das für die Stadt, dass man neu 100% der Infrastruktur selbst finanzieren musste, ohne dass man die Preise für Spitalaufenthalte selbst bestimmen konnte – denn die Fallpauschalen werden vom Kanton bestimmt. Noch dazu sehr kurzfristig: so waren die geltenden Fallpauschalen für das Jahr 2012 erst im Dezember 2011 bekannt. Die Stadt, die mit verschiedenen Krankenkassen zu diesem Zeitpunkt bereits höhere Pauschalen vereinbart hatte, konnte diese höheren Tarife in der Folge nicht weiterverrechnen.

 

Der vom Kanton zugesicherte Teil der Baufinanzierung galt neu als Darlehen des Kantons und musste zugunsten des Kantons verzinst werden – zu einem hohen Zinssatz, den der Kanton bestimmte. – Und dies alles zu einem Zeitpunkt, in dem die gesamte Leistungsverrechnung der Spitäler auf den Kopf gestellt wurde und nicht nur in den Stadtspitälern eine grosse Herausforderung darstellte.

 

Mit den Eckwerten zu einer neuen Spitalstrategie hat Claudia Nielsen das Parlament von Anfang an in die Ausarbeitung einer neuen Lösung einbeziehen wollen. Dies ist ebenso wenig geglückt wie die Auslagerung des ewz, für das der Stadtrat eine fixfertige Lösung präsentiert hat, die jedoch im Parlament auch keine Mehrheit fand und ebenfalls zurückgewiesen wurde.

 

Der Bereich Finanzen im Triemli wurde mittlerweile überprüft. Abläufe wurden angepasst. Was bleibt, sind die hohen Kosten für Abschreibungen und Zinsen, die noch immer zu einem Ansatz weit über den heute üblichen Bankzinsen verrechnet werden. Auch dazu liegen Vorschläge auf dem Tisch. Dazu zählen eine angemessene Verrechnung der Zinsen oder dass Unterhaltskosten für Gebäude, die das Spital nicht mehr benötigt, diesem auch nicht mehr belastet werden. – Was übrigens auch in der Weisung aus dem Jahr 2007 so vorgesehen war.

 

Beim Vergleich mit anderen Spitälern im Kanton Zürich geht gerne vergessen, dass die Stadtspitäler umfassende Behandlungen anbieten, auf die auch ausserstädtische und ausserkantonale Patienten und Patientinnen angewiesen sind. Hochkomplexe Fälle sind nicht kostendeckend (siehe http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Geschaefte/detailansicht-geschaeft/Dokument/56e30728-b86d-403d-a279-99bff701ee73/2017_0276.pdf). Dass ein medizinisch identisch gelagerter Fall im Triemli eine tiefere Fallpauschale auslöst als im Unispital ist ebenfalls bekannt.

Andere Spitäler stehen inzwischen vor dem gleichen Problem: Spitalneubauten lassen sich mit den im Kanton Zürich geltenden Fallpauschalen nur schwer finanzieren.