Gegen Überwachung durch Sozialdetektive
Bereits im Verdachtsfall soll es den Versicherungen erlaubt sein, Detektive mit der Kamera loszuschicken, um Betrügende zu überführen. Tatsächlich ist dies in der Schweiz bereits seit Jahren gängige Praxis, ohne dass dafür eine Gesetzgebung bestand. Das neue Gesetz soll diese Lücke schliessen. Doch heutzutage bedeutet Überwachung im öffentlichen Raum, dass mittels Drohnen auch auf Balkonen und durch Fenster gefilmt werden kann. Sogar GPS-Tracker, für die eine gerichtliche Anordnung nötig ist, sollen die Versicherungen einsetzen dürfen. Insgesamt erhalten sie mit dem neuen Gesetz mehr Mittel, die Bevölkerung auszuspionieren, als die Polizei in der Terrorismusbekämpfung. Das ist absurd und unverhältnismässig.
Ein massiver Eingriff in die Privatsphäre
Die Bekämpfung von Versicherungsbetrügenden ist wichtig, aber das neue Gesetz ist ein zu massiver Eingriff in die Privatsphäre und stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht. Denn längst nicht alle Verdachtsfälle sind begründet. Wie weit sollen Versicherungen gehen dürfen, um Betrugsfälle zu verhindern? Wenn man mit einem Beinbruch zu Hause sitzt und plötzlich realisiert, dass jeder Spaziergänger oder die Nachbarin für die Unfallversicherung spionieren könnten, dann geht das zu weit. Natürlich benötigen Versicherungen Möglichkeiten, um Betrugsfälle aufzudecken und zu verhindern. Es braucht dafür aber keine neue Fichenaffäre in der Schweiz, in der wir anfangen, einander zu verdächtigen. Eine Gruppe Bürgerinnen und Bürger hat deshalb im März sofort das Referendum gegen das Überwachungsgesetz lanciert. Die Zustimmung dafür ist gross, auch die SP steht hinter dem Referendum. Bis zum 5. Juli braucht es 50‘000 Unterschriften, damit das Volk über das Gesetz abstimmen kann.