Die AHV-Reform – ein fairer Kompromiss!

Seit der Einführung der AHV 1947 ist sie für uns in der Schweiz fast so selbstverständlich geworden, wie die Luft, die wir atmen. Sie lebt von der Solidarität der erwerbstätigen Jüngeren gegenüber den Älteren im Ruhestand und ermöglicht diesen einen würdevollen, selbstbestimmten Lebensabend.

Um dieses System des Gebens und Nehmens, von dem wir alle profitieren, für die Zukunft zu sichern, ist die vorgelegte Reform essentiell. Demnächst steigt die Anzahl Rentner rapide, denn die Babyboomer-Generation, sprich die heute 40- bis 60-Jährigen, werden bald pensioniert. Der „AHV-Topf“ braucht dringend einen Zuschuss!

 

Für die AHV-Reform sind am 24. September zwei Abstimmungs-Vorlagen zentral: A) das Gesetz zur Reform der Altersvorsorge und B) die Zusatzfinanzierung zur AHV über die Erhöhung der Mehrwertsteuer. So fliessen wieder genügend Mittel in die AHV und die Rente kann für alle erstmals seit 42 Jahren sogar um 70 Franken leicht angehoben werden – für Gutsituierte vielleicht eine Bagatelle, doch für Menschen in bescheidenen Verhältnissen ein wichtiger Beitrag.

 

In Kauf genommen werden muss bei A), dem Gesetz zur Reform der Altersvorsorge, eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und eine Senkung des Umwandlungssatzes für Pensionskassen. Zudem steigt, wenn die Vorlage B) über die Zusatzfinanzierung zur AHV angenommen wird, der Normalsatz der Mehrwertsteuer ab 2021 um 0.3% auf 8,3%; der Ertrag fliesst in die AHV-Kasse. Hierzu ein kleiner Vergleich: Neben Liechtenstein, Singapur, Japan und Thailand gehören wir weltweit zu denjenigen Ländern mit einer Mehrwertsteuer unter 10%. Bei unseren Nachbarn liegt sie bei 19% und mehr.

 

Jetzt eine Lösung!

Seit 1995 wurden alle AHV-Reformen und auch die Senkung des Pensionskassen-Umwandlungssatzes abgelehnt. Das hat die beiden Säulen in Schräglage gebracht und die Renten wären ohne Reform nicht mehr gewährleistet! Die vorgelegte Reform ist eine faire und intelligente Lösung und sichert die Renten bis mindestens 2040. Zudem konnte die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre verhindert werden und der Ausschluss aus der Pensionskasse von älteren Arbeitnehmenden ab 58 Jahren ist bei Stellenverlust – wie es heute noch der Fall ist – nicht mehr zulässig.

 

Die Annahme der zwei am 24. September zur Abstimmung kommenden AHV-Vorlagen verhindert ein Milliarden-Defizit in der AHV. Sie ist essentiell für die Erhaltung des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts in unserem Land.