Zürich ab 2034 Atomstrom-frei

Heute wird der Gemeinderat den Atomausstieg der Stadt Zürich beschliessen. Dabei wird das Datum 2034 in der Gemeindeordnung verankert: Ab diesem Zeitpunkt darf die Stadt Zürich nicht mehr an Atomkraftwerken beteiligt sein beziehungsweise darf sie keinen Strom mehr von solchen Werken beziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird dem Stadtrat die Kompetenz übertragen, die Beteiligungen der Stadt Zürich an den diversen Atomkraftwerken zu verkaufen. Das letzte Wort hat das Zürcher Stimmvolk.

 

Die Forderung stammt aus der Feder von SP, Grünen und Grünliberalen. Den Ausschlag dazu gab Fukushima im Jahr 2011. In einer gemeinsamen Motion forderten die drei Parteien den Stadtrat wenige Wochen nach der Katastrophe auf, 2034 als das «Ende des Atomzeitalters in Zürich» zu definieren.

Seither hat der Stadtrat eine vorsichtig optimistische Strategie für das ewz verabschiedet, die den Atomausstieg bis 2034 beinhaltet und antizipiert. Dabei soll durch Effizienz-Massnahmen und den Zubau von erneuerbaren Energie-Kapazitäten der heutige Anteil an Atomstrom substituiert werden. Somit sind sich die drei Parteien wie auch das ewz einig, dass Zürich ab 2034 ohne Atomstrom auskommen kann und der Umbau der Stromproduktion in Richtung 2000-Watt-Gesellschaft vorangetrieben werden soll. Denn Atomstrom hat keine Zukunft, ist nicht wirtschaftlich und verursacht massive Probleme. Zu nennen sind insbesondere das steigende Risiko von Unfällen, die Unterdeckung des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds sowie die nach wie vor ungelöste Endlager-Frage.

Heute Mittwoch wird im Gemeinderat über einen neuen Artikel 125 der Gemeindeordnung abgestimmt:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde an Atomkraftwerken sowie der Bezug von Atomstrom sind längstens bis zum Jahr 2034 zulässig.
  2. Der Stadtrat wird ermächtigt, die bestehenden Beteiligungen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und an der Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern (AKEB) zu verkaufen.

 

Da es sich um eine Änderung der Gemeindeordnung handelt, hat das Volk das letzte Wort. Mit einem Ja ist zwar noch kein Ausstieg realisiert. Mit einem JA werden aber politisch und formell die Weichen gestellt, und der beschränkte Handlungsspielraum, den eine einzelne Stadt in der Frage des Atomausstiegs hat, wird maximal ausgeschöpft. Ein Verkauf der Beteiligungen hat Signalwirkung in der Schweiz und wird über die Landesgrenzen hinaus wahrgenommen.

Ein solcher Verkauf ist allerdings nicht garantiert, auch nicht durch einen Auftrag in der Gemeindeordnung. Deshalb erwarten wir vom Stadtrat, dass er sich, solange die Stadt Zürich an den Werken beteiligt ist, für eine vorzeitige Stilllegung und gegen allfällige Fristverlängerungen der Atomkraftwerke, an denen die Stadt beteiligt ist, einsetzt. Eine Stilllegung ist heute durchaus realistisch, denn die Gestehungskosten für Atomstrom liegen gegenwärtig über den Marktpreisen: Der Betrieb von Atomkraftwerken ist ein Verlustgeschäft.

Mit dem neuen Artikel in der Gemeindeordnung rückt der Atomausstieg für Zürich einen weiteren Schritt näher. Wir sind überzeugt, dass die Bevölkerung diesen Schritt machen will, denn sie hat sich auch in früheren Abstimmungen wiederholt klar für ein fortschrittliches, nachhaltiges Zürich ausgesprochen.

 

Kontaktpersonen:
Andreas Edelmann, SP, 079 282 16 07 / Helen Glaser, SP, 076 548 63 19
Markus Kunz, Grüne, 079 463 28 45
Martin Luchsinger, GLP, 076 399 51 14