SP begrüsst Veröffentlichung der Bührle-Verträge

Mit der Veröffentlichung der Leihverträge zur Bührle-Sammlung wird endlich Transparenz hergestellt. Der neue Leihvertrag enthält wichtige Verbesserungen, insbesondere im Bereich der Provenienz. Auf Bestreben der SP hat sich der Bundesrat zudem bereit erklärt, eine unabhängige Kommission zur Umsetzung des Washingtoner Abkommens einzurichten.

Am 24. Februar hat das Kunsthaus sowohl den alten als auch den neuen Leihvertrag mit der Bührle-Stiftung zur gleichnamigen Sammlung veröffentlicht. Damit wird endlich Transparenz hergestellt und die Bevölkerung kann sich selbst ein Bild der vieldiskutierten Verträge machen. Die SP begrüsst diesen längst überfälligen Schritt.

Problematische Passagen im alten Leihvertrag

Leider finden sich im alten Leihvertrag tatsächlich problematische Bestimmungen – allen voran jene, dass die Bührle-Stiftung «in allen inhaltlichen Fragen bezüglich der historischen Darstellung und der Präsentation der Ausstellung den letzten Entscheid behält» und auch alle «Hinweise und Darstellung zu Emil Bührle und zur Entstehung seiner Sammlung an allen Orten im Kunsthaus sowie in allen Publikationen und anderen Erzeugnissen des Kunsthauses mit der von der Stiftung autorisierten Darstellung […] in Einklang stehen» müssen.

 

Dass die Kunstgesellschaft ausgerechnet beim Nazi-Waffenlieferanten Emil Bührle die Entscheidungsbefugnis über seine historische Darstellung an die naturgemäss befangene Bührle-Stiftung abtrat, ist unverständlich und lässt die notwendige historische Sensibilität vermissen. Umso wichtiger ist es, dass diese Bestimmung im neuen Leihvertrag durch eine «Gelegenheit zur Stellungnahme» für die Stiftung ersetzt wird und die Verantwortung für die historische Darstellung nun klar beim Kunsthaus liegt. Dieser Verantwortung muss die Kunstgesellschaft nun gerecht werden.

Wichtige Verbesserungen im neuen Leihvertrag

Auch an anderen Stellen enthält der neue Leihvertrag wichtige Verbesserungen, gerade im strittigen Bereich der Herkunft und Geschichte der ausgestellten Kunstwerke. So werden die «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten konfisziert wurden» inklusive der Folgeerklärungen sowie die Orientierung am Begriff der «NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter» explizit anerkannt. Dies ist wichtig im Hinblick auf die Fluchtgut-Problematik.

 

Um das in den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren im Zusammenhang mit der Sammlung Bührle verspielte Vertrauen wiederherzustellen, muss die unabhängige externe Evaluation der bisherigen Provenienzforschung zur Sammlung Bührle nun wie geplant angegangen werden. Die Arbeiten dazu laufen. Sollte diese Evaluation zum Schluss kommen, dass es eine weitere Aufarbeitung braucht, müssen Kunsthaus und Kunstgesellschaft diese mit der nötigen Sensibilität und Sorgfalt durchführen. Das soll auch im Subventionsvertrag zwischen der Stadt und der Kunstgesellschaft zur Geltung kommen, der momentan ausgehandelt wird.

Wichtiger Fortschritt auch auf Bundesebene

Einen wichtigen Fortschritt gibt es ausserdem aus Bundesbern zu vermelden. Im Dezember reichte SP-Nationalrat Jon Pult eine Motion zur Einsetzung einer unabhängigen Kommission ein, welche in Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Konferenz finden soll. In einem Brief an den Bundesrat unterstützten auch SP-Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr und SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch diese Forderung.

 

Am 16. Februar hat der Bundesrat die Motion nun beantwortet – und sich im Grundsatz bereit erklärt, eine solche unabhängige Kommission einzusetzen. Damit geht es auch auf Bundesebene bei der Aufarbeitung von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern voran.