Fraktionserklärung: Volksinitiative der JUSO Stadt Zürich «Züri Autofrei» vom Bundesgericht für ungültig erklärt

Mutloser Gerichtsentscheid – konkrete Schritte zur Reduktion des Autoverkehrs sind nötig

Das Bundesgericht hat entschieden, die städtische Volksinitiative der JUSO Stadt Zürich «Züri Autofrei» für ungültig zu erklären. Zur Erinnerung: der Rechtsstreit drehte sich nicht direkt um den politischen Inhalt der Initiative, sondern um die formelle Frage der Gültigkeit. Der Entscheid kommt überraschend – und nachdem sich das Bundesgericht sehr lange damit Zeit gelassen hat –, denn die letzte kantonale Instanz – das Verwaltungsgericht – hatte die Gültigkeit der Initiative bejaht. Die unterschiedlichen Ansichten der Instanzen zeigen deutlich auf, dass die Gültigkeit der Initiative juristisch strittig war und der Entscheid auch hätte anders ausfallen können.

 

Gerade unter diesen Umständen ist es enttäuschend, dass das Bundesgericht in seiner Argumentation dem Grundsatz «in dubio pro populo» also auf den Grundsatz «im Zweifel für das Volk» bzw. in diesem Fall «im Zweifel für die Gültigkeit der Initiative» keine Nachachtung geschenkt hat. Der Grundsatz «im Zweifel für das Volk» wird hier klar verletzt. Allen, welche die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, wird hier ein Volksentscheid verwehrt. Es ist ein schlechtes Zeichen für unsere Demokratie, wenn das höchste Gericht des Landes es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich nicht zutraut, über die Initiative «Züri Autofrei» abzustimmen. So gesehen ist der Entscheid des Bundesgerichts unbefriedigend und zu bedauern.

 

Der Autoverkehr ist für einen Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Um das von uns anvisierte Klimaziel von Netto Null CO2 bis ins Jahr 2030 zu erreichen, ist eine Reduktion des Autoverkehrs unumgänglich. Der Handlungsbedarf beim Autoverkehr ist eminent. Und in einer dichter werdenden Stadt sind flächeneffizienten Verkehrsmitteln, wie dem Fuss-, dem Veloverkehr und dem öffentlichen Verkehr, die Priorität einzuräumen – wie dies auch bereits in unserer städtischen Verfassung verankert ist. Nicht zuletzt führen autofreie Zonen zu mehr Aufenthaltsqualität: weniger Lärm, sauberere Luft, mehr Sicherheit und mehr Platz.

 

Die SP hat sich in der gemeinderätlichen Beratung der Initiative für einen mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zu «Züri Autofrei» eingesetzt. Da ein Gegenvorschlag nun verunmöglicht wird, wird die SP ihre inhaltlichen Anliegen in anderer Form einbringen. So sind Vorstösse geplant, um dem Fussverkehr mehr Platz zu verschaffen, indem in dicht begangenen Zentren neue Fussgänger- und Begegnungszonen realisiert werden und bestehende Fussgängerzonen ausgedehnt werden. Auch der öffentliche Verkehr soll – in Übereinstimmung mit der entsprechenden kürzlichen Änderung des kantonalen Strassengesetzes – flächendeckend gegenüber dem Autoverkehr konsequent priorisiert werden und nicht mehr im Stau stehen. Mit der im September zur Abstimmung kommenden Velorouten-Initiative hat die SP bereits einen konkreten Schritt für einen Meilenstein in der Förderung des Veloverkehrs vorgelegt.

 

Die JUSO hat stets betont, sie wolle mit der Initiative «Züri Autofrei» eine Vision aufzeigen und eine Diskussion anstossen. Wir als SP greifen diese Diskussion konstruktiv auf und setzen uns für konkrete Schritte für einen klimaverträglichen Verkehr in der Stadt Zürich ein. So bleibt Zürich auch in Zukunft eine lebenswerte Stadt.

 

 

Weitere Auskünfte:

Simone Brander, Gemeinderätin SP, 076 416 94 94

Marco Denoth, Gemeinderat SP, Präsident SP Stadt Zürich, 079 407 70 77

 

Hier gehts zum PDF.