Die Prämien-Entlastungs-Initiative kommt gerade rechtzeitig

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Prämienverbilligung (IPV) im EG KVG bringen einige Verbesserungen mit sich. Die SP setzte erfolgreich durch, dass Alleinerziehende und Einzelpersonen keine massiven Kürzungen in Kauf nehmen müssen und dass junge Erwachsene in Ausbildung ihren Anspruch auf IPV nicht vollständig verlieren. Die rechte Mehrheit verwehrt der Bevölkerung jedoch die angesichts der steigenden Krankenkassenprämien dringend nötige Erhöhung der Prämienverbilligung.

Der Paradigmenwechsel vom Stufen- zum Eigenanteilsmodell ist begrüssenswert, weil er für eine gleichmässigere und transparentere Verteilung der Gelder sorgt. Die Bemessung der Referenzprämie auf 60% der regionalen Durchschnittsprämie ermöglicht ausserdem eine flachere Verteilung der Mittel. So können weiterhin bis zu 30 Prozent der Bevölkerung von individuellen Prämienverbilligungen profitieren.

SP erreicht entscheidende Verbesserungen

Die SP hat sich bei der Gesetzesberatung erfolgreich dafür eingesetzt, dass bisherige Anspruchsgruppen, die im Stufenmodell zu Recht von IPV profitierten, durch den Systemwechsel nicht plötzlich benachteiligt werden. Einzelpersonen und Alleinerziehende werden so gegenüber heute nicht benachteiligt und profitieren von einem leicht tieferen Eigenanteilssatz gegenüber Ehepaaren.

 

Auch bei den jungen Erwachsenen in Ausbildung, die neu zusammen mit ihren Eltern eingeschätzt werden, konnte die SP die radikalen Kürzungsmassnahmen abfedern. Für Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung gilt eine um einen Drittel erhöhte Einkommensgrenze im Vergleich zu Familien mit minderjährigen Kindern. Volljährige Kinder von reichen Eltern erhalten somit keine Prämienverbilligung mehr, junge Erwachsene aus mittelständischen Familien erhalten hingegen weiterhin einen Beitrag an die Prämienlast.

 

Die SP setzte ausserdem durch, dass die SVA neu Personen, die Anspruch auf Sozialhilfe haben, diese aber nicht beziehen, auf die Möglichkeit der Prämienübernahme aktiv hinweist.

Kantonsanteil bleibt zu tief

Dass der Kantonsanteil bei 80 Prozent verbleibt und nicht deutlich erhöht wird, ist jedoch völlig unverständlich und zeugt von Realitätsverlust bei den rechtsbürgerlichen Parteien. Erst vor kurzem zeigte das Politbarometer der NZZ, dass die Prämienlast die grösste Sorge der Bevölkerung im Kanton Zürich ist. Mit einer Erhöhung des Kantonsanteils, wie sie die SP in der Kommission gefordert hat, könnte dieses reale Problem vieler Menschen in unserem Kanton erheblich entschärft werden.

 

Das  Eigenanteilsmodell darf zudem auf keinen Fall Jahr für Jahr über willkürliche Budgetbeschlüsse gesteuert werden. Die SP verlangt, dass der maximale Eigenanteil im Gesetz festzulegen ist. Die aufgrund dieses maximalen Eigenanteils notwendigen Mittel müssen dann als gebundene Ausgaben zur Verfügung stehen. So sieht es die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP vor.

 

Der Kantonsrat will aber offensichtlich nichts unternehmen, um die steigende Prämienlast für die Zürcherinnen und Zürcher zu reduzieren. Die SP schon: Am 26. Februar lanciert die SP Schweiz die Prämien-Entlastungs-Initiative, welche die Prämienlast auf maximal 10 Prozent des Einkommens beschränken will. Und am 24. März sind Kantonsratswahlen. Wer seine Stimme für mehr Prämienverbilligungen einsetzen will, wählt SP-Liste 2.